Laut Gesetz ist der Heilpraktiker neben dem Arzt in Deutschland heute der Einzige, der die Heilkunde berufsmäßig ausüben darf. Voraussetzung dafür ist, eine staatliche Erlaubnis zu besitzen, die erst nach erfolgreich durchlaufener Überprüfung durch den Amtsarzt vom Gesundheitsamt erteilt wird. Mit erteilter Erlaubnis darf der Heilpraktiker berufs- oder gewerbsmäßig die Tätigkeit zur Feststellung (Diagnose), Heilung (Behebung der Krankheit) oder Linderung (Besserung des Zustands) von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen ausüben. Dazu setzt der Heilpraktiker vielfältige Naturheilverfahren oder alternativmedizinische Therapien zur ganzheitlichen Behandlung ein.