FAQ

Häufige Fragen

An dieser Stelle möchte ich häufig gestellte Fragen beantworten. Wenn es weitere Fragen gibt, können Sie jederzeit gerne Kontakt zu mir aufnehmen.

Kontakt

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung?

Nein, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung nicht. Viele gesetzliche Krankenkassen, aber auch andere Versicherungen, bieten mittlerweile jedoch recht günstige Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte an, die dann die Behandlungskosten erstatten — sie finden dazu viele Informationen im Internet.

Ich bin privat krankenversichert — werden die Behandlungskosten erstattet?

Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, können Sie in Ihrer Versicherungspolice nachlesen — oder rufen Sie Ihre Versicherung an.

Wieviel kostet eine Behandlung?

Alle Informationen zu meinen Honoraren und den Abrechnungsmodalitäten finden Sie hier:
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Entstehen neben den Behandlungskosten noch weitere Kosten?

Es können Kosten für Laboruntersuchungen und Arzneimittel hinzukommen; ich bin stets bemüht, diese so gering wie möglich zu halten.

Wie viele Sitzungen werde ich in welchem Zeitraum brauchen und welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?

Diese Frage lässt sich nicht verallgemeinernd beantworten, das muss im Einzelfall geklärt werden — melden Sie sich einfach und wir besprechen das im Detail.

Wie lange dauert eine Sitzung?

Alle Informationen zur Dauer der einzelnen Behandlungen finden Sie hier:
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Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die vom Heilpraktiker verordneten Arzneimittel?

Nein, leider nicht.

Kann ich mit einem Kassenrezept vom Arzt Leistungen beim Heilpraktiker in Anspruch nehmen (z.B. für Massagen, Physiotherapie etc.)?

Nein, leider nicht.

Was genau ist ein Heilpraktiker?

Laut Gesetz ist der Heilpraktiker neben dem Arzt in Deutschland heute der Einzige, der die Heilkunde berufsmäßig ausüben darf. Voraussetzung dafür ist, eine staatliche Erlaubnis zu besitzen, die erst nach erfolgreich durchlaufener Überprüfung durch den Amtsarzt vom Gesundheitsamt erteilt wird. Mit erteilter Erlaubnis darf der Heilpraktiker berufs- oder gewerbsmäßig die Tätigkeit zur Feststellung (Diagnose), Heilung (Behebung der Krankheit) oder Linderung (Besserung des Zustands) von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen ausüben. Dazu setzt der Heilpraktiker vielfältige Naturheilverfahren oder alternativmedizinische Therapien zur ganzheitlichen Behandlung ein.

Welche Therapieform kommt wann zum Einsatz?

Diese Frage lässt sich nicht verallgemeinernd beantworten. Welche Therapieform wann am besten geeignet ist muss im Einzelfall geklärt werden — melden Sie sich einfach und wir besprechen das im Detail.

Kann jede Erkrankung behandelt werden?

Es gibt einige Erkrankungen, die vom Heilpraktiker nicht behandelt werden dürfen, dazu gehören z.B. bestimmte Infektionskrankheiten, die nur von Ärzten behandelt werden dürfen und mit entsprechenden Medikamenten versorgt werden müssen. Außerdem unterliegt der Heilpraktiker u.a. auch der Sorgfaltspflicht (wie Ärzte auch) und muss demnach einen Patienten an einen anderen Behandler überweisen, wenn er an die Grenzen seiner Erkenntnis- und Behandlungsmöglichkeiten stößt. Bestimmte medizinische Gebiete wie z.B. die Zahnheilkunde oder die Geburtshilfe sind für Heilpraktiker ebenfalls tabu.

Können auch Kinder behandelt werden?

Ja, jedoch nicht mit jeder Methode. Kinder können z.B. besonders sanft homöopathisch behandelt werden.

Kann die Behandlung auch auf Englisch erfolgen?

Ja, ich habe auch in den USA gelebt und studiert und spreche fließend Englisch.

Muss während der Behandlungsdauer auf eine bestimmte Ernährung geachtet werden, das Rauchen aufgegeben und auf Alkohol oder andere Drogen verzichtet werden?

Ess- und Konsumgewohnheiten sind immer ein wichtiges Thema im Rahmen einer ganzheitlichen Therapie, sie sind oft maßgeblich am Gesundheitszustand beteiligt und sie werden entsprechend berücksichtigt. Ich berate im Hinblick auf Ernährungsumstellung und thematisiere Verhaltensänderungen in Bezug auf schädliches Konsumverhalten, spreche aber keine Verbote aus.

Gibt es eine Erfolgsgarantie?

Nein, es gibt bei keiner Therapie (egal, ob naturheilkundlich oder schulmedizinisch) eine Garantie.

Ist die Kombination mit einer schulmedizinischen Behandlung oder anderen Therapien möglich bzw. sinnvoll?

Es muss im Einzelfall geklärt werden, ob bestimmte Methoden nicht eingesetzt werden können (so können z.B. bestimmte Pflanzen die Wirkung von Medikamenten hemmen oder aber verstärken). Eine Therapie mit Naturheilverfahren ergänzend zur schulmedizinischen Behandlung ist fast immer möglich und sehr sinnvoll.

Ist die Praxis barrierefrei?

Nein, leider nicht. Die Praxis befindet sich im Hochparterre, es müssen vier Treppenstufen überwunden werden.

Gibt es Parkplätze?

Die Praxis verfügt nicht über eigene Parkplätze. Rund um die Praxis ist jedoch gebührenpflichtiges Parken auf der Straße möglich, auf der Chaussee-Str. kann in der Tiefgarage des Rewe-Supermarktes geparkt werden (ca. 5 Gehminuten entfernt), die entsprechende Park-Gebühr entfällt u.U. bei Einkauf im Supermarkt

Kann eine Beratung auch telefonisch oder per Videochat erfolgen?

Ja, eine Beratung kann grundsätzlich per Telefon oder Videochat erfolgen. Eine Behandlung kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls per Videochat erfolgen (dazu ist aber zunächst eine Beratung notwendig, um im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Behandlungsmöglichkeit genau zu klären).

Muss ich für eine Behandlung oder Beratung einen Termin vereinbaren?

Ja, es ist in jedem Fall ein Termin notwendig.

Können Hausbesuche durchgeführt werden?

Ja, Hausbesuche werden durchgeführt (zzgl. Kosten für die Fahrt und die Fahrzeit)